/// Begleitung bei allen Entwicklungsschritten
Wir begleiten unsere Mandanten bei allen Entwicklungsschritten ihres Unternehmens, vom Firmenstart bis zur Klärung der Unternehmensnachfolge. Schon bei der Gründung müssen elementare Rechtsfragen beispielsweise zum Gewerblichen Rechtschutz oder dem Urheberrecht beachtet werden, um sich für den Wettbewerb auf den Märkten zu wappnen.
Wir schaffen mit unserem Spezialwissen eine sichere rechtliche Basis für den Firmen-Aufbau und finden passende steuerrechtliche Strategien, die Start-Ups in eine gute Ausganglage für die Gründung befördern und etablierten Unternehmen die Neuausrichtung erleichtern.
Jedes Unternehmen kann in die Krise geraten. Mit unserem juristischen Know-How überwinden wir gemeinsam mit unseren Mandanten Streitfälle zwischen Unternehmen, ebnen den rechtlichen Weg für eine Unternehmenssanierung und beraten bei individuellen und kollektiven Arbeitsrechtsfragen. Auch bei der Firmenabwicklung behalten wir einen klaren Kopf und finden Lösungen zu allen Belangen des Insolvenzrechts.
Der Kauf von Firmen und Unternehmensanteilen umfasst ein Geflecht unterschiedlicher Rechtsbereiche, vom Gesellschaftsrecht, Kartellrecht und Arbeitsrecht. Kompetent vertreten wir unsere Mandanten im Bereich Mergers & Acquisitions, behalten in den sensiblen Verhandlungen den rechtlichen Überblick und unterstützen bei der Vertragsgestaltung.