/// Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine - Wie Sie helfen können
Stand 11.04.2022 / Der Krieg in der Ukraine, der nun seit mehr als einem Monat tobt und viele Menschen zur Flucht aus ihrem Heimatland zwingt, berührt auch sehr viele Menschen in Deutschland.
Mehr als 4,2 Millionen Menschen haben seit Kriegsbeginn laut Angaben des UN-Flüchtlingskommissariats das Land bereits verlassen. In Deutschland sind bisher ca. 300.000 Geflüchtete gemeldet. Die tatsächliche Zahl wird aber höher sein, so das Bundesministerium des Inneren. Viele Menschen in Deutschland fragen sich nun, wie sie helfen können. Wir versuchen eine Zusammenfassung der Möglichkeiten darzustellen und halten sie auf dem Laufenden.
1. Spenden
Die Menschen, die aus der Ukraine in Deutschland ankommen, sind zumeist nur mit dem Allernötigsten geflohen. Einen Großteil ihres Hab und Guts mussten sie in ihrer Heimat zurücklassen. Wenn Sie schnell helfen wollen, können Sie zum Beispiel mit Sach- oder Geldspenden beitragen.
In Halle (Saale) können sie zum Beispiel bei der Halleschen Tafel der Stadtmission Lebensmittel, Pflegeprodukte und Kleidung spenden (vielleicht auch ein altes Kuscheltier, was Sie nicht mehr brauchen, aber den geflohenen Kindern ein Lächeln ins Gesicht zaubert). Aber auch Möbel und Wohnungsausstattung kann gespendet werden.
Hier finden Sie einen Überblick über die Angebote:
Stadt Halle (Saale):
https://engagiert-in-halle.de/hilfe-fuer-menschen-aus-der-ukraine
Stadt Magdeburg:
https://www.freiwilligenagentur-magdeburg.de/hilfe-und-unterstuetzung-fuer-die-ukraine/
Hilfe für Menschen in der Ukraine:
https://www.tagesschau.de/spendenkonten/spendenkonten-133.html
2. Private Unterbringung von Geflüchteten
Weiterhin können sie auch Geflüchtete privat unterbringen. Dies ist grundsätzlich in Deutschland erlaubt. Anders als 2015 hat die Europäische Union mit der Aktivierung der sog. Massenzustromrichtlinie die Voraussetzungen hierfür geschaffen. Die Geflüchteten müssen nunmehr kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen und dürfen folglich dort wohnen, wo sie wollen. Dies gilt im Übrigen auch für Menschen, die nicht die ukrainische Staatsbürgerschaft innehaben aber aus der Ukraine geflohen sind, jedoch gibt es spezielle Vorschriften für unbegleitete Kinder (für Informationen wenden Sie sich bitte an das Jugendamt).
Möchten Geflüchtete länger als drei Monate in Deutschland bleiben, sollten sich Geflüchtete jedoch anmelden und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
3. Varianten der Unterbringung und Kompensation
Falls Sie privat Geflüchtete unterbringen wollen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten hierzu.
Selbstverständlich können Sie Verwandte und Freunde ohne Weiteres bei Ihnen Zuhause aufnehmen. Allerdings sollte Ihnen bewusst sein, dass die Menschen aus der Ukraine oftmals traumatisiert sind. Die Caritas rät davon ab, Menschen in einer Ein- bis Zwei-Zimmer-Wohnung aufzunehmen, weil den Aufgenommenen ansonsten eine Möglichkeit zum Rückzug fehlt. Bis zu 8 Wochen können Sie Menschen ohne Mietvertrag bei sich aufnehmen, anschließend ist dringend zu raten einen Untermietvertrag zu schließen. Hierfür müssen Sie sich jedoch zunächst die Erlaubnis des Vermieters einholen.
Eine weitere Möglichkeit ist es, Mietverträge mit Geflüchteten abzuschließen. Sie können entweder einzelne Zimmer vermieten oder leerstehende Wohnungen. Hierbei werden die Mieter (bei der Beteiligung an den Nebenkosten oder der gesamten Miete) vom Staat unterstützt. Diese Unterstützung muss bei der Ausländerbehörde oder dem Sozialamt beantragt werden. Unabdingbar ist, dass die Geflüchteten hierfür in Deutschland registriert sind. Aufgrund des neuen Bund-Länder-Beschlusses vom 07.04.2022 können Geflüchtete ab dem 01.06. die Grundsicherung beantragen. Anschließend erfolgt der Zuschuss für Geflüchtete über die zuständigen Jobcenter.
Sollten Sie gesamte Wohnungen zur Vermietung anmelden, können Geflüchtete sich die Kosten bis zu einem gewissen Betrag ebenfalls vom Sozialamt bzw. der Ausländerbehörde erstatten lassen. Wenden Sie sich hierzu am besten an die zuständige Kommune, da die Ausführung unterschiedlich gehandhabt wird.
Für etwaige Schäden an der Mietsache, die während der Vermietung entstehen, haftet der Mieter. Allein deshalb ist es ratsam, einen Mietvertrag abzuschließen.
4. An wen wende ich mich, um Geflüchtete aufzunehmen?
Um Geflüchtete aufzunehmen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten.
Die erste Möglichkeit ist, sich an die Stadt- oder Kreisverwaltung zu wenden. Werden Geflüchtete von den Behörden Ihrem Wohnort zugeteilt, ist die örtliche Kommune hierfür zuständig. Zumeist haben die Kommunen auf deren Website Möglichkeiten zur Anmeldung.
Exemplarisch finden sich Möglichkeiten in Magdeburg für die Abgabe von Hilfsangeboten unter:
https://freinet-online.de/forum/register_extern.php?assign_to_agid=1551&assign_to_group=6
Falls Sie keine Hinweise für Ihre Kommune über das Internet finden können, rufen Sie am besten die Kreisverwaltung an. Dort wird man Ihnen sicherlich mit näheren Informationen helfen können.
Ansonsten können Sie natürlich auch den privaten Kontakt zu Geflüchteten an Aufnahmestellen o.ä. suchen, allerdings empfiehlt „proasyl“ den Weg über die Kommunen zu gehen.
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